Mehr als nur das Studium Soziales Leben

Anerkennung von Studierendenvereinigungen

  • Geführt von Studierenden der ³ÉÈËÍ·Ìõ.lu für Studierende der ³ÉÈËÍ·Ìõ.lu
  • VoG-Status

Studierendenvereinigungen werden nur anerkannt, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind:

  • Der Antrag auf Anerkennung muss von derzeitigen Studierenden der ³ÉÈËÍ·Ìõversität Luxemburg gestellt werden.
  • Die Vorstandsmitglieder von Studierendenvereinigungen müssen regulär an der ³ÉÈËÍ·Ìõversität Luxemburg immatrikulierte Studierende sein, wobei ein Drittel des Vorstandes aus Beschäftigten der ³ÉÈËÍ·Ìõversität Luxemburg bestehen kann.
  • Nur regulär immatrikulierte ³ÉÈËÍ·Ìõ.lu-Studierende oder ³ÉÈËÍ·Ìõ.lu-Mitarbeiter können als aktuelle Mitglieder eines Vereins in Betracht kommen.
  • Eine Studierendenvereinigung kann die offizielle Adresse der ³ÉÈËÍ·Ìõversität als Sitz wählen, aber in diesem Fall muss die Satzung der ³ÉÈËÍ·Ìõversität zur Genehmigung vorgelegt werden, bevor die Anerkennung der VoG (d.h. die Anerkennung als gemeinnütziger Verein) beantragt werden kann.
  • Die Kernaktivitäten einer neuen Studierendenvereinigung dürfen sich nicht mit einer bestehenden Vereinigung überschneiden oder den Werten der ³ÉÈËÍ·Ìõversität Luxemburg zuwiderlaufen.
  • Vereinigungen dürfen nicht einen aktuellen Dienst der ³ÉÈËÍ·Ìõversität nachahmen.
  • Die Vereinigungen müssen allen Studierenden der ³ÉÈËÍ·Ìõversität Luxemburg offen stehen.
  • Vereinigungen dürfen keinen politischen oder religiösen Zweck verfolgen.
  • Die Dienstleistungen der Vereinigung und die von ihr organisierten Veranstaltungen sollten sich hauptsächlich an die an der ³ÉÈËÍ·Ìõversität eingeschriebenen Studierenden (Bachelor- oder Master-Studierende oder Promotionsstudierende) richten.
  • Vereinigungen müssen für die kommenden Jahre nachhaltig sein.
  • Nur Studierendenvereinigungen, die eine große Gruppe von Studierenden (mindestens 50) vertreten, kommen für eine finanzielle Unterstützung in Frage.
  • Neue Anträge auf Anerkennung als Studentenvereinigung werden nur geprüft, wenn die Gruppe bereits seit mindestens einem Semester als anerkannter Studentenverein [Link zur Anerkennung von Studierendesclubs] besteht.

  • Reservierung kleiner Räume
  • Drucken
  • Werbung auf den Social-Media-Seiten des Büros für studentisches Leben sowie auf dem
  • Auf der Website gelistet
  • Einladung zum Welcome Day und Tag der offenen Tür
  • Einladung zu den Students in Action Days
  • Können eine Webseite auf ³ÉÈËÍ·Ìõ.lu beantragen
  • Monatliche Sitzung der Vorsitzenden
  • Jährliche finanzielle Unterstützung vom Vizerektor für akademische und studentische Angelegenheiten, wenn fristgerecht beantragt (1.000 €)
  • Können bei der Studierendenabteilung weitere finanzielle Unterstützung beantragen (außergewöhnliche Ereignisse oder Ausgaben), die von Fall zu Fall gewährt wird (bestimmte Bedingungen müssen erfüllt sein: Bankkonto, Versicherung, Sicherheitsfragen, die vorher geklärt werden müssen)
  • Möglichkeit größerer Veranstaltungen (wenn Versicherungs- und Sicherheitsbedingungen erfüllt sind)
  • Anerkennung Ihrer studentischen Freiwilligen durch das Zertifikat für Student Engagement und Führungskompetenz (ECTS)

Wie gründet man einen gemeinnützigen Verein (ASBL) in Luxemburg?

Ausführliche Informationen über finden Sie online [zur Erinnerung: eine Anerkennung als Studierendenvereinigung ist nur mit einem ASBL/gemeinnützigen Vereinsstatus möglich].

Falls nützlich, finden Sie hier für die Satzung eines gemeinnützigen Vereins, die von der Agence du Bénévolat bereitgestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass sich die ASBL nach ihrer offiziellen Anerkennung durch das auch im eintragen muss und beide Register bei Bedarf regelmäßig aktualisieren muss.

Neue Vereinigungen: Bevor Sie irgendwelche Schritte einleiten, wenden Sie sich bitte an das Büro für studentisches Leben unter osl@uni.lu.

Beantragung

Abgesehen von den oben genannten Kriterien müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Studierendenvereinigung muss eine große Gruppe von Studierenden vertreten (mindestens 50 Studierende).
  • Die Mindestanzahl der Mitglieder beträgt 15 Studierende.
  • Die Frist für die Beantragung von Verlängerungen und der jährlichen Förderung (optional) ist der letzte Sonntag im Juli für das folgende akademische Jahr. Anträge auf Gründung einer neuen Vereinigung können während des gesamten akademischen Jahres gestellt werden; jede neue Vereinigung muss jedoch bereits im vorangegangenen akademischen Jahr als studentischer Clubanerkannt gewesen sein.
  • Jede neue Studierendenvereinigung kann erst für das nächste akademische Jahr finanzielle Unterstützung beantragen (rückwirkende Zahlung).
  • Für Verlängerungen muss vor Einreichung des Antrags ein jährlicher Tätigkeits- und Finanzbericht bei der OSL (osl@uni.lu) eingereicht werden.
  • Der Antrag muss über das Student Service Portal eingereicht werden.[! Link wird in Kürze hinzugefügt !].

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