Mehr als nur das Studium Soziales Leben

Anerkennung von Studierendenclubs

  • Geführt von Studierenden der ³ÉÈËÍ·Ìõ.lu für Studierende der ³ÉÈËÍ·Ìõ.lu
  • Kein VoG-Status erforderlich

Studierendenclubs werden nur anerkannt, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind:

  • Der Antrag auf Anerkennung muss von derzeitigen Studierenden der ³ÉÈËÍ·Ìõversität Luxemburg gestellt werden.
  • Die Mitglieder von Studierendenclubs müssen regulär an der ³ÉÈËÍ·Ìõversität Luxemburg immatrikulierte Studierende sein.
  • Die Kernaktivitäten eines neuen Studierendenclubs dürfen sich nicht mit einer bestehenden Vereinigung überschneiden oder den Werten der ³ÉÈËÍ·Ìõversität Luxemburg zuwiderlaufen.
  • Clubs dürfen nicht einen aktuellen Dienst der ³ÉÈËÍ·Ìõversität nachahmen.
  • Clubs müssen allen Studierenden der ³ÉÈËÍ·Ìõversität Luxemburg offen stehen.
  • Clubs dürfen keinen politischen oder religiösen Zweck verfolgen.
  • Die Dienstleistungen des Clubs und die von ihm organisierten Veranstaltungen sollten sich hauptsächlich an die an der ³ÉÈËÍ·Ìõversität eingeschriebenen Studierenden (Bachelor- oder Master-Studierende oder Promotionsstudierende) richten.

Angebotene Dienstleistungen

  • Reservierung kleiner Räume
  • Drucken
  • Werbung auf den Social-Media-Seiten des Büros für studentisches Leben sowie auf dem
  • Auf der Website gelistet
  • Einladung zu den Students in Action Days
  • Können bei der Studierendenabteilung weitere finanzielle Unterstützung beantragen (außergewöhnliche Ereignisse oder Ausgaben), die von Fall zu Fall gewährt wird (bestimmte Bedingungen müssen erfüllt sein: Bankkonto, Versicherung, Sicherheitsfragen, die vorher geklärt werden müssen)
  • Anerkennung Ihrer studentischen Freiwilligen durch das Zertifikat für Student Engagement und Führungskompetenz (ECTS)

Nicht angebotene Dienstleistungen

  • Größere Veranstaltungen (wenn Versicherungs- und Sicherheitsbedingungen erfüllt sind)
    • Ausnahme: in Zusammenarbeit mit einer anerkannten Studierendenvereinigung
  • Einladung zum Welcome Day und Tag der offenen Tür. Alternative: Liste in Taschen/vor Ort bereitgestellt
  • Webseite auf ³ÉÈËÍ·Ìõ.lu
  • ³ÉÈËÍ·Ìõ.lu-E-Mail-Adresse
  • Monatliche Sitzung der Vorsitzenden
  • Jährliche finanzielle Unterstützung vom Vizerektor für akademische und studentische Angelegenheiten, wenn fristgerecht beantragt (1.000 €)
  • Größere Veranstaltungen (wenn Versicherungs- und Sicherheitsbedingungen erfüllt sind)

Beantragung

  • Die Frist für die Beantragung einer Verlängerung endet am letzten Sonntag im Juli für das folgende akademische Jahr.
  • Anträge auf Gründung eines neuen Clubs können während des gesamten akademischen Jahres gestellt werden.
  • Für Verlängerungen muss vor Einreichung des Antrags ein jährlicherTätigkeitsbericht bei der OSL (osl@uni.lu) eingereicht werden.
  • Der Antrag muss über das Student Service Portal eingereicht werden [! Link wird in Kürze hinzugefügt !].

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