Anerkennung von Studierendenclubs
- Geführt von Studierenden der ³ÉÈËÍ·Ìõ.lu für Studierende der ³ÉÈËÍ·Ìõ.lu
- Kein VoG-Status erforderlich
Studierendenclubs werden nur anerkannt, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind:
- Der Antrag auf Anerkennung muss von derzeitigen Studierenden der ³ÉÈËÍ·Ìõversität Luxemburg gestellt werden.
- Die Mitglieder von Studierendenclubs müssen regulär an der ³ÉÈËÍ·Ìõversität Luxemburg immatrikulierte Studierende sein.
- Die Kernaktivitäten eines neuen Studierendenclubs dürfen sich nicht mit einer bestehenden Vereinigung überschneiden oder den Werten der ³ÉÈËÍ·Ìõversität Luxemburg zuwiderlaufen.
- Clubs dürfen nicht einen aktuellen Dienst der ³ÉÈËÍ·Ìõversität nachahmen.
- Clubs müssen allen Studierenden der ³ÉÈËÍ·Ìõversität Luxemburg offen stehen.
- Clubs dürfen keinen politischen oder religiösen Zweck verfolgen.
- Die Dienstleistungen des Clubs und die von ihm organisierten Veranstaltungen sollten sich hauptsächlich an die an der ³ÉÈËÍ·Ìõversität eingeschriebenen Studierenden (Bachelor- oder Master-Studierende oder Promotionsstudierende) richten.
Angebotene Dienstleistungen
- Reservierung kleiner Räume
- Werbung auf den Social-Media-Seiten des Büros für studentisches Leben sowie auf dem
- Auf der Website gelistet
- Einladung zu den Students in Action Days
- Können bei der Studierendenabteilung weitere finanzielle Unterstützung beantragen (außergewöhnliche Ereignisse oder Ausgaben), die von Fall zu Fall gewährt wird (bestimmte Bedingungen müssen erfüllt sein: Bankkonto, Versicherung, Sicherheitsfragen, die vorher geklärt werden müssen)
- Anerkennung Ihrer studentischen Freiwilligen durch das Zertifikat für Student Engagement und Führungskompetenz (ECTS)
Nicht angebotene Dienstleistungen
- Größere Veranstaltungen (wenn Versicherungs- und Sicherheitsbedingungen erfüllt sind)
- Ausnahme: in Zusammenarbeit mit einer anerkannten Studierendenvereinigung
- Einladung zum Welcome Day und Tag der offenen Tür. Alternative: Liste in Taschen/vor Ort bereitgestellt
- Webseite auf ³ÉÈËÍ·Ìõ.lu
- ³ÉÈËÍ·Ìõ.lu-E-Mail-Adresse
- Monatliche Sitzung der Vorsitzenden
- Jährliche finanzielle Unterstützung vom Vizerektor für akademische und studentische Angelegenheiten, wenn fristgerecht beantragt (1.000 €)
- Größere Veranstaltungen (wenn Versicherungs- und Sicherheitsbedingungen erfüllt sind)
Beantragung
- Die Frist für die Beantragung einer Verlängerung endet am letzten Sonntag im Juli für das folgende akademische Jahr.
- Anträge auf Gründung eines neuen Clubs können während des gesamten akademischen Jahres gestellt werden.
- Für Verlängerungen muss vor Einreichung des Antrags ein jährlicherTätigkeitsbericht bei der OSL (osl@uni.lu) eingereicht werden.
- Der Antrag muss über das Student Service Portal eingereicht werden [! Link wird in Kürze hinzugefügt !].