Anerkennung von Studierendenpartnern
- Extern geführte Organisation, bei der ³ÉÈËÍ·Ìõ.lu-Studierende sich engagieren können (z. B. Freiwilligenarbeit)
Anerkannte Partner sind Organisationen außerhalb der ³ÉÈËÍ·Ìõversität, die sich für das studentische Leben engagieren und dieses unterstützen. Anerkannte Partner werden aktiv dazu ermutigt, mit internen Organisationen (d. h. anerkannten Studentenvereinigungen und Clubs) zusammenarbeiten.
- Motivierte Begründung, weshalb Ihre Anerkennung eine Bereicherung für das Studentenleben darstellt
- Anerkannte Partner werden auch als Kooperationspartner für unsere bestehenden Studierendenvereinigungen und Clubs in Betracht gezogen. Sie sollten daher für die Organisation ihrer Aktivitäten die Zusammenarbeit mit anerkannten Studierendenvereinigungen anstreben.
- Die Kernaktivitäten eines neuen anerkannten Partners stehen nicht im Widerspruch zu den Werten der ³ÉÈËÍ·Ìõversität Luxemburg.
- Der anerkannte Partner darf nicht einen bereits von der ³ÉÈËÍ·Ìõversität angebotenen Service nachahmen.
- Der anerkannte Partner muss allen Studierenden der ³ÉÈËÍ·Ìõversität Luxemburg offen stehen.
- Anerkannte Partner dürfen keinen politischen oder religiösen Zweck verfolgen.
- Die Dienstleistungen und organisierten Veranstaltungen des anerkannten Partners richten sich auch an eingeschriebene Studierende der ³ÉÈËÍ·Ìõversität Bachelor- oder Master-Studierende oder Promotionsstudierende).
- Anerkannte Partner müssen für die kommenden Jahre nachhaltig sein.
Angebotene Dienstleistungen
- Reservierung kleiner Räume
- Werbung auf den Social-Media-Seiten des Büros für studentisches Leben sowie auf dem
- Auf der Website gelistet
- Einladung zu den Students in Action Days
- Anerkennung Ihrer studentischen Freiwilligen durch das Zertifikat für Student Engagement und Führungskompetenz (ECTS)
Nicht angebotene Dienstleistungen
- Einladung zum Welcome Day und Tag der offenen Tür. Alternative: Liste in Taschen/vor Ort bereitgestellt
- Webseite auf ³ÉÈËÍ·Ìõ.lu
- ³ÉÈËÍ·Ìõ.lu-E-Mail-Adresse
- Monatliche Sitzung der Vorsitzenden
- Jährliche finanzielle Unterstützung vom Vizerektor für akademische und studentische Angelegenheiten, wenn fristgerecht beantragt (1.000 €)
- Kann bei der Studierendenabteilung weitere finanzielle Unterstützung beantragen (außergewöhnliches Ereignis)
- Größere Veranstaltungen (Versicherungs- und Sicherheitsbedingungen)
- Ausnahme: in Zusammenarbeit mit einer anerkannten Studierendenvereinigung
Antragsformular für einen Studierendenpartner
Senden Sie Scans von beiden ausgefüllten Dokumenten an osl.recognition@uni.lu.
Reichen Sie anschließend zwei unterschriebene Ausdrucke der Vereinbarung beim Office of Student Life (OSL) ein.