Über uns Unterstützen Sie die ³ÉÈËÍ·Ìõversität

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Eine Begünstigung der ³ÉÈËÍ·Ìõversität Luxemburg in Ihrem Testament wäre ein zutiefst geschätzter Akt der Großzügigkeit. Sie können der ³ÉÈËÍ·Ìõversität Luxemburg entweder einen Teil oder Ihren gesamten Nachlass vermachen, wobei es sich um unterschiedlichste Vermögenswerte handeln kann – von beweglichem Vermögen (wie Finanzanlagen – Konten, Wertpapiere usw.) bis hin zu Immobilien (wobei sich die ³ÉÈËÍ·Ìõversität die Option vorbehält, vermachten Besitz zu veräußern).

Sie können Ihr Testament lebenslang ändern oder ergänzen. Sie können ein notarielles Testament verfassen, wobei Sie Ihren letzten Willen entweder einem Notar in Anwesenheit zweier Zeugen oder zwei Notaren diktieren. Alternativ dazu handelt es sich bei einem eigenhändigen Testament um ein handschriftliches Dokument, das von Ihnen ohne Einbeziehung eines Notars verfasst, datiert und unterzeichnet wird.

Ungeachtet der von Ihnen gewählten Methode, empfehlen wir, sich von einem Notar beraten zu lassen. Wenn Sie Ihren Nachlass besprechen möchten oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Philippe Lamesch, den Leiter des Fundraising-Büros.

Wir wissen es aufrichtig zu schätzen, dass Sie eine solch bedeutenden Spende an die ³ÉÈËÍ·Ìõversität in Erwägung ziehen.

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